Seit Dienstag, 18.09.2018, können Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.
Die Baukindergeld-Förderung umfasst finanzielle Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Es gibt einen Zuschuss von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum, insbesondere auch im Wohnungsbestand über zehn Jahre (das heißt, bei einem Kind insgesamt 12.000 Euro). Es gilt eine Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind (das heißt 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei zwei Kindern). Das Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 01.01.2018 gewährt, beantragt wird es erst nach Einzug, ausgezahlt wird es einmal im Jahr.
Mit anderen KfW-Förderprogrammen kombinierbar
Das Baukindergeld ist unter anderem mit den KfW-Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie mit Programmen der Bundesländer kombinierbar.
Derzeit große Nachfrage
Familien und Alleinerziehende können ihren Antrag online über das KfW-Zuschussportal stellen, das zwischenzeitlich allerdings aufgrund der großen Nachfrage zusammengebrochen ist. Informationen zur Beantragung stehen auch auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung. (ad)