Setzen Sie Ihr Vorhaben mit günstigen Fördermitteln vom Staat um


Für Renovierungen, Sanierungen oder Modernisierungen können Sie Fördermittel der KfW, einer staatlichen Förderbank, beantragen. Diese Förderung können Sie auch mit anderen Darlehen kombinieren. So können Sie die Kosten Ihres Bauvorhabens einfach und unkompliziert aufteilen.

Was leistet das Zuschussprogramm der KfW?
Maßnahmen zur Barrierefreiheit: bis zu 6.250€ Zuschuss je Wohneinheit
Maßnahmen zum Einbruchschutz: bis zu 1.600€ Zuschuss je Wohneinheit

Um einen Zuschuss durch die KfW zu erhalten muss der Mindestinvestitionsbetrag bei 500€ liegen.

Welche KfW-Programme gibt es für die Modernisierung?

Die wichtigsten Programme im Bereich Sanierung haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Energieeffizient Sanieren (KfW-Programm 151 + 152)

Besonders bei älteren Immobilien wurde in der Bauphase häufig die Energieeffizienz vernachlässigt. Mit den Programmen Energieeffizient Sanieren 151(KfW-Effizienzhaus) und Energieeffizient Sanieren 152 (energetische Einzelmaßnahmen) soll der Energieverbrauch bestehender Immobilien reduziert werden. Beim KfW-Programm 151 muss dies durch eine komplette Sanierung erfolgen, beim KfW-Programm 152 durch Einzelmaßnahmen wie z. B. eine Wärmedämmung.

Großer Vorteil der beiden Programme: Sie können diese für selbst genutzte oder auch vermietete Immobilien und sogar bei frisch sanierten Wohngebäuden nutzen!

Was sind die Vorteile der KfW-Programme 151 + 152?

  • anwendbar auf selbst genutzte sowie vermietete Immobilien und sogar bei frisch sanierten gekauften Wohngebäuden
  • 0,75% effektiver Jahreszins (Stand 30.01.2020)
  • bis zu 48.000€ Tilgungszuschuss
  • bis 120.000€ pro Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus oder 50.000€ bei Einzelmaßnahmen und Maßnahmepaketen

Die finanziellen Mittel für diese KfW-Programme stammen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und dem Anreizprogramm Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Energieeffizient sanieren Ergänzungskredit (KfW-Programm 167)

Neue Heizungsanlage gefällig? Das KfW-Programm 167 unterstützt den Einbau neuer Heizungsanlagen, wenn die bestehende Anlage vor dem 1.1.2009 eingebaut wurde. Das Programm unterstützt Kosten in Form von zinsgünstigen Darlehen bis 50.000 Euro pro Wohneinheit. Besonderer Vorteil: Die Tilgung können Sie bequem auch erst ab dem dritten Jahr zahlen – bei einer Laufzeit von 4 – 10 Jahren.

Das KfW-Programm 167 ist für alle interessant, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen möchten.

Was sind die Vorteile des KfW-Programms 167?

  • 0,78% effektiver Jahreszins (Stand 30.01.2020)
  • bis 50.000€ pro Wohneinheit
  • Finanzierungslaufzeit: bis zu 10 Jahre bei festem Zinssatz
Altersgerecht umbauen (KfW-Programm 159)

Barrierefreies Wohnen ist im Alter besonders wichtig. Die Umbaumaßnahmen können jedoch teuer werden und sind eine zusätzliche Belastung für den Eigentümer. Mit dem Programm profitieren Sie als Privatperson von einer vollumfänglichen Förderung Ihres zinsvergünstigten förderfähigen Darlehens bis 50.000 Euro pro Wohneinheit – unabhängig von Alter und Familienstand.

Seit 1.4.2016 werden auch die Umbaumaßnahmen zum Einbruchschutz gefördert, sodass Sie auch für diese Sanierung eine Unterstützung erhalten.

Das KfW-Programm 159 richtet sich an diejenigen, die Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder zum Einbruchschutz umsetzen möchten. Auch beim Kauf von umgebautem Wohnraum können Sie von diesem KfW-Programm profitieren.

Was sind die Vorteile des KfW-Programms 159?

  • ab 0,78% effektiver Jahreszins (Stand 30.01.2020)
  • bis zu 50.000€ Finanzierungssumme
  • ergänzendes Produkt zu den KfW-Programmen 151 + 152

Alternativ zur vollumfänglichen Förderung können Sie ein Zuschussprogramm in Anspruch nehmen. Dieses eignet sich für private Eigentümer, die Umbaumaßnehmen zur Barrierereduzierung anstreben oder entsprechend umgebauten Wohnraum kaufen möchten.